Jahrein – Jahraus forderte die SPD Fraktion in der Haushaltsberatung eine faire Berechnung der kalkulatorischen Zinsen bei den Abwassergebühren. Die Zinsen werden auf den Wert des Anlagevermögens berechnet. Dies ist auch nach der Gemeindeordnung in NRW zulässig. Die Höhe aber mit einem Fantasiezins festzulegen, wurde vom OVG in diesem Jahr nun endlich als unzulässig festgestellt. In der neuen Kalkulation der Abwassergebühren 2023 werden die Zinsen nun mit 3,25 % berechnet. Dies entlastet gebührenzahlende Bürgerinnen und Bürger Lippetals um rd. 170.000 €.
Gebühren fair berechnen – Bürger*innen entlasten!
